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Radiomanuskript, Sendung SWF 1 vom 2. 10. 81

2. Oktober 1981

Reporterin:

Bis vor etwa 5 Jahren war ein Mann Direktor des Landgerichts Ravensburg, der dem Dritten Reich als Ankläger am Volksgerichtshof von Roland Freisler diente. Dieser Volksgerichtshof ist jenes Gericht gewesen, das noch heute als Inbegriff des nationalsozialistischen Justizterrors gilt. Der ehemalige Ravensburger Landgerichtsdirektor heißt Edmund Stark. Ihm legt der Verband der Wehrdienstverweigerer in einer Dokumentation zur Last, am Volksgerichtshof Freislers an nicht weniger als 50 Todesurteilen der NS-Justiz mitgewirkt zu haben. Die Wehrdienstverweigerer haben sich mit Stark befaßt, weil Stark nach seiner Pensionierung im Jahr 1975 auf Honorarbasis bis zum Jahr 1980 Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Wehrdienstverweigerer war. Sollten die gegen Edmund Stark erhobenen Vorwürfe zutreffen, so sei Stark grundsätzlich ungeeignet gewesen, den Vorsitz bei der Prüfung von Wehrdienstverweigerern zu führen. Das erklärte das Bundesverteidigungsministerium in Bonn. Und das ist tatsächlich die Frage: Treffen diese Vorwürfe wirklich zu? Danach befragte Helmut Hassel den stellvertretenden Leiter der Personalabteilung im Stuttgarter Justizministerium, den leitenden Ministerialrat Thomas Rößlein.

Reporter:
Immerhin war das Stuttgarter Justizministerium dafür zuständig, daß Edmund Stark Landgerichtsdirektor in Ravensburg wurde. Was sagt das Stuttgarter Justizministerium dazu?

Rößlein:
„Es ist nicht richtig, daß hier irgend etwas gedeckt wird. Die Vorgänge, die jetzt wieder aufgetischt werden, sind lange bekannt. Seit Ende der 50er Jahre und sind auch in der dafür vorgesehenen Weise überprüft worden. Es ist sowohl ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren in diesen Fällen durchgeführt worden, das dann eingestellt wurde, als auch hat eine Justizkommission zur damaligen Zeit die Frage geprüft, ob der Herr Stark weiter als Richter tragbar ist für die Justiz. Diese Frage ist damals bejaht worden.“

Reporter:
Eine Justizkommission: Nun geht ja immer der Vorwurf um, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. War die Objektivität dieser Kommission damals gewährleistet?

Rößlein:
„Darauf hat man natürlich großen Wert gelegt und das zeigt sich in der Zusammensetzung dieser Kommission. Zu ihr gehörte der damalige Oberlandesgerichtspräsident Richard Schmid, selbst ein Verfolgter der NS-Zeit, weiter Oberlandesgerichtspräsident Max Silberstein, der als Jude auch Verfolgter war und Landgerichtspräsident Neidhard aus Stuttgart, der sich auch durch eine sehr korrekte Haltung im Dritten Reich ausgezeichnet hatte.“

Reporter:
Gut. Man hat also die Vergangenheit dieses Mannes durchleuchtet. Dennoch sagt der Bundestagsabgeordnete Conradi jetzt, es gebe offenbar noch bei der Zentralstelle in Ludwigsburg Belastungsmaterial gegen Richter Stark.

Rößlein:
„Das ist ganz offenkundig nicht richtig. Es gehört von vornherein nicht zu den Aufgaben der zentralen Stelle gegen Richter am Volksgerichtshof oder gegen Anwälte bei der Reichsanwaltschaft zu ermitteln. Dies war Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft in Berlin. Ich habe mich vergewissert. Es gibt in Ludwigsburg kein Material über Stark.“

Reporter:
Was man sich heute natürlich trotzdem fragt. Wie kommt jemand, der als Ankläger am Volksgerichtshof mitgewirkt hat, in eine Situation, in der er Gewissensprüfungen von jungen Leuten, die heute den Wehrdienst verweigern, abnehmen darf?

Rößlein:
„Ich bitte Sie um Verständnis, daß ich dazu nichts sage. Dies ist eine Frage, die die Kollegen aus der Wehrverwaltung beantworten sollten.“

Reporter:
Nun, Herr Rößlein, Sie haben die Personalakten von Herrn Stark in der Hand. Selbstverständlich können Sie daraus nicht zitieren. Dieser Vertrauensschutz muß gewährleistet bleiben. Aber ich frage mich trotzdem. Kann es nicht in der Vergangenheit Argumente gegeben haben, die mindestens Ihre Bonner Kollegen veranlaßt haben, Herrn Stark doch in diese Kommission zu berufen.

Rößlein:
„Ich glaube, daß es solche Argumente gibt und das man das Wichtigste davon auch hier nennen sollte. Herr Stark ist gegen seinen Willen zur Reichsanwaltschaft abgeordnet worden. Er hat lange versucht, auf gütlichem Wege dort wegzukommen. Und als ihm das nicht gelang, hat er schlicht den Dienst dort verweigert. Er ist damals vom Volksgerichtshof selbst zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilt worden und hat einen Teil dieser Strafe auch verbüßen müssen.“

Reporterin:
Helmut Hassel sprach mit Ministerialrat Thomas Rößlein. Übrigens über die Verhandlungsführung von Edmund Stark als Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Wehrdienstverweigerer gab es keine Klagen. Stark habe sich stets korrekt verhalten, sagte uns ein Berater der katholischen Kirche für Wehrdienstverweigerer in Ravensburg. Stark darf nicht verwechselt werden mit dem noch amtierenden Vorsitzenden des Ravensburger Prüfungsausschusses Dr. Heller. Gegen Heller hat die katholische Kirche eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, weil er die Wehrdienstverweigerer bei der Gewissensprüfung bedränge und nicht zu Wort kommen lasse.


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  1. Edgar Maucher Permalink
    11. Februar 2010 19:44

    Helmut Ortner schreibt in seinem Buch “Der Hinrichter Roland Freisler” im Steidl Verlag,dass
    der besagte Edmund Stark an mindestens 50 Todes-
    urteilen beteiligt war.Einer solchen Aussage liegen bestimmt umfangreiche Beweise zugrunde, die eine Veröffentlichung rechtfertigen.

    Die damaligen Richter und Staatsanwälte haben sich nach dem Krieg durch Seilschaften in der
    Regel gedeckt bzw. konnten sich so lange in ihren
    Ämtern halten, bis es zur Aufdeckung kam. Mancher
    dieser Herren hat sich dann nachträglich selbst
    gerichtet um vielleicht auch festzustellen, wie “hängen” sich anfühlt.

    Nochmals zu Edmund Stark. Vielleicht hängt noch
    ein Bild von ihm im Landgericht Ravensburg. Auch
    dies würde mich nicht wundern, auch hier noch
    seine Verewigung aus alter Vergangenheit zu finden. Die Denkmäler und Straßen von Hindenburg und Kaiser Wilhelm sind ja in vielen Städten in
    Deutschland auch nicht verschwunden.

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